Beschaffenheit und Auflagen für Honig
Honig ist ein qualitativ hochwertiges Lebensmittel, das deshalb nach besonderen Richtlinien behandelt werden muss. Wird Honig zum Verzehr in den Umlauf gebracht, muss er die gesetzlichen Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen. Diese Anforderungen werden in der Honigverordnung und den Bestimmungen zu den Wahrenzeichen des Deutschen Imkerbundes festgehalten.
Herkunft: Der Honig muss aus Trachtgebieten der Bundesrepublik Deutschland stammen.
Reinheit: Der Honig darf keine durch Fütterung der Bienen beigemischten Zusätze (wie z.B. Zuckerwasser, pollenhaltige Futterteige, sirupähnliche Substanzen, Fruchtsäfte, Tees, Sojamehl, Bierhefe, Auslandshonig) enthalten.
Reife: Der Honig muss “reif” geerntet werden, das bedeutet, er muss aus von Bienen belagerten und überwiegend verdeckelten Honigwaben stammen, die während der Entnahme aus dem Volk bei Abstoßen der Bienen nicht “spritzen” (Stoßprobe).
Wassergehalt: Der Wassergehalt des Honigs darf den zulässigen Höchstwert von 18,0 % nicht überschreiten, refraktometrische Messung nach DIN/AOAC. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits Werte über 17,5 % bei ungünstiger Lagerung eine Gärungsgefahr bedeuten können.
Ein Honig mit Sortenbezeichnung muss überwiegend (mind. 60 %) aus der angegebenen Tracht stammen.
Eine Darstellung der Inhaltsstoffe des Honigs finden Sie auf den Seiten des Deutschen Imkerbundes.
Honigpreise*
Sorte |
Einzelpreis (500 g) |
ab 12 Gläsern (je 500 g) (Verpackungseinheit) |
Rapshonig |
3,50 € |
3,20 € |
Blütenhonig |
3,60 € |
3,30 € |
Sommerblüte |
3,80 € |
3,50 € |
Verkauf ab Haus in Astfeld oder Lieferung in der näheren Umgebung nach Absprache. Kein Versandhandel !
*Alle Preise zzgl. 0,30 € Pfand für gereinigtes Honigglas des Deutschen Imkerbundes.
